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BELMOT ist seit 1994 eine Marke der Mannheimer Versicherung AG ("MVG"), die für die Versicherung von Oldtimern, Youngtimern und Liebhaberfahrzeugen steht.

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Vollkasko versus Allgefahrendeckung: Alles versichert oder was?

„Mein Oldtimer ist doch Vollkasko-versichert, warum brauche ich noch mehr?“ 
Ganz klar: Weil ein Oldtimer in der Regel kein Alltagsfahrzeug ist, das „nebenbei“ in die reguläre KFZ-Versicherung mit aufgenommen werden sollte. Es ist ein Fahrzeug für besondere Gelegenheiten, mit weit höherem emotionalem und /oder monetärem Wert und anders gelagerten Risiken als ein herkömmliches Fahrzeug. Welche reguläre Kfz-Versicherung bezieht die Themen Wertsteigerung, Transport, den Umgang mit dem H-Kennzeichen oder die Absicherung von Ersatzteilen in ihren Versicherungsschutz ein?

Den Unterschied zwischen einer regulären Kaskoversicherung zu einer speziell für Oldtimer entwickelten Versicherung bemerken Sie wahrscheinlich bereits im ersten Gespräch mit ihrem Vermittler. Ist er selbst ein leidenschaftlicher Sammler oder Schrauber? Brennt er für Teilemärkte und Oldtimermessen und kann er sich auf Augenhöhe mit Ihnen über Oldies unterhalten und sie entsprechend beraten? Spätestens im Schadenfall macht sich der Unterschied zu einer regulären Vollkaskoversicherung bemerkbar. Besteht ein Kasko-Schaden mit einem Alltagsauto, versucht der jeweilige KFZ-Versicherer möglichst günstig den Schaden zu regulieren. Würde dies im Falle eines Oldtimers ebenso gehandhabt werden, wäre das günstige Ersatzteil oder die neue Lackierung sicherlich nicht original – und damit ein Ausschlusskriterium für echte Liebhaber. 

Eine spezielle Oldtimerversicherung bieten selbstverständlich mehrere Versicherer an. Bei der Mannheimer Versicherung heißt sie BELMOT und gliedert sich in eine Grund- und eine 
Allgefahrendeckung. Auch andere Versicherer haben eine Allgefahrendeckung im Angebot, die sich jedoch in signifikanten Punkten unterscheiden kann. 

BELMOT – Allgefahrendeckung für nicht-stationäre Oldtimer

BELMOT tickt in vielerlei Hinsicht etwas anders als andere Oldtimerversicherungen. Bereits im Ursprung zeichnen sich Unterschiede ab: Denn BELMOT ist nicht als Erweiterung einer KFZ-Versicherung entstanden, sondern basiert auf einer Transportversicherung.  Die Mannheimer wurde nämlich 1879 als reiner Transportversicherer gegründet. Sie bündelte das Wissen aus über 100 Jahren Transporterfahrung und übertrug es auf das BELMOT-Deckungskonzept, bevor sie 1994 die Marke BELMOT entwickelte. 

Unterschiede erkennen Sie auch im Angebot. Sie können bei BELMOT aus zwei Versicherungsvarianten wählen:

  • Die „Grunddeckung“ – für stationäre Sammlungen und Fahrzeuge, die nicht gefahren, sondern höchstens per Transportmittel transportiert werden und 
  • Die Allgefahrendeckung für Fahrzeuge, die bewegt, jedoch nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden. 

Die Begriffe Teil- oder Vollkasko sind Ihnen von anderen Versicherern geläufig. Bei BELMOT gibt es diese Bezeichnungen nicht, weil die Grunddeckung bereits mehr Schutz als eine herkömmliche Teilkaskoversicherung bietet und die Allgefahrendeckung über eine reguläre Vollkaskoversicherung hinausgeht. Beide Varianten erfordern zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.  

Und was ist nun die Allgefahrendeckung?

Die Allgefahrendeckung ist die Premium-Variante von BELMOT und schützt bei nahezu allen Gefahren – auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen. Ausgenommene Schäden, wie zum Beispiel Rost oder Verschleiß, werden explizit benannt und in den Versicherungsbedingungen klar aufgeführt. Außerhalb dieser wenigen Ausschlüsse versichert die Allgefahrendeckung jegliche Schäden, darunter auch einige Motor- und Getriebeschäden.

Wann sind Motor- und Getriebeschäden versichert? Und wann nicht? Drei Beispiele aus der Praxis

  1. Fehlkonstruktion – versichert!
    Bei der Autobahnfahrt bricht das Pleuel eine Jaguar XJ 12 Motors. Es stellt sich heraus, dass es sich um einen Gussfehler handelt, der in der Produktion (bzw. einer Motorüberholung) nicht festgestellt wurde. Der Schaden trat unvermittelt und plötzlich auf, er ist versichert, da er „nicht absehbar war“.
  2. Verschleiß – nicht versichert!
    Während der Fahrt bemerkt der Fahrer eines BMW 502 V8 seltsame Geräusche und einen Leistungsabfall bei seinem Motor. Bei Demontage stellt sich heraus, dass der Verschleiß soweit fortgeschritten war, dass einer der Kolben unter Last kippen und verklemmen konnte. Durch den starken Verschleiß, war dieser Schaden sozusagen „vorprogrammiert“. Er hätte durch rechtzeitige Überholung des Motors verhindert werden können (z.B. Zylinderbohrung, Hohnen und Einsatz von Übermaßkolben. Ein solcher Schaden ist nicht versichert, da es nur eine Frage der Zeit ist, bis er auftritt. 
  3. Fehlbedienung – versichert!
    Bei einem Getriebe, wird ein Schaden festgestellt, der durch den Bruch eines Zahnrades, z.B. durch Fehlbedienung entstand. Der Schaden ist versichert, der Versicherungsnehmer erhält ein neues Getriebe. In einem solchen Fall kann ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden. Das bedeutet, der Versicherte zahlt einen prozentualen Teil des Schadens selbst, da sein Fahrzeug nun einen besseren Zustand aufweist, als zu Beginn des Versicherungsvertrages. So ist gewährleistet, dass alle Versicherungsnehmer „gleich behandelt“ werden.

Mehr Infos und News aus der Szene gefällig? Besuchen Sie doch mal den Blog www.belmot.de  Und wenn lauter Fragezeichen aufkommen, nicht verzagen, lieber die BELMOT Experten um Rat fragen, die Ihre Leidenschaft aus vollem Herzen teilen und dort aufgeführt sind. In einem gemeinsamen Termin erläutern sie ausführlich alle Details von BELMOT.